Mitglied werden

Mitglied werden bei der IGS:

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in der IGS interessieren. Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier auf dieser Seite.

Unser Angebot an Sie ist für uns eine ehrenvolle Verpflichtung. Aus diesem Grund möchten wir von Beginn an für Transparenz sorgen und empfehlen jedem Mitglied, sich die Satzung der IGS (Link) gründlich durchzulesen. Stimmen Sie mit uns überein, so steht einer Mitgliedschaft nichts mehr entgegen. Welche Form der Mitgliedschaft Sie wählen können, ist in § 5 der Satzung aufgeführt:

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der IGS kann jede juristische Person mit Sitz in Deutschland werden, die die Ziele und Satzung der IGS anerkennt, wenn alle ihre Mitglieder sich zum Islam und der schiitischen Ausrichtung des Islam bekennen. Ein schriftlicher Antrag auf Mitgliedschaft wird dem Vorstand vorgelegt, der darüber entscheidet.
  2. Mitglieder des Vereins gliedern sich in
    1. ordentliche Mitglieder
    2. assoziierte Mitglieder
  3. Ordentliche Mitglieder sind islamische Religionsgemeinschaften, die unmittelbar und umfassend die Religionsausübung des Islam verwirklichen und als solche nach außen in Erscheinung treten. Dies sind Gemeinden und Moscheegemeinden.
  4. Assoziierte Mitglieder sind solche nach außen nicht als religiöse Vereinigung in Erscheinung tretende Vereine, die aber dem Zweck der unmittelbaren und umfassenden Religionsausübung des Islam mittelbar oder partiell dienen. Assoziierte Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.

Füllen Sie bitte den Antrag auf Mitgliedschaft (pdf) aus und schicken ihn unterzeichnet uns zu:

Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) e.V.
Mühlenstr. 8a
D - 14167 Berlin

Bei weiteren Fragen rund um die Mitgliedschaft steht Ihnen der Vorstand per E-Mail, telefonisch oder persönlich gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!